Dieses Gesetz gewährt den voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu Informationen und deren Ausnahmen. Der Sinn des Gesetztes ist die Sicherstellung des Zugangs zu Informationen für natürliche und juristische Personen, mithilfe der Aufgeschlossenheit amtlicher Behörden, im Einklang mit dem Gesetz.
Der Anspruch auf Informationszugang kann schriftlich beim Tourismusverband der Gemeinde Kolan beantragt werden. Falls die Beantragung auf schriftlichem Wege erfolgen sollte, ist es notwendig das Formular zum Anspruch auf Informationszugang auszufüllen und an folgende Stelle zu versenden:
- Postweg: Turistička zajednica mjesta Kolan, Trg kralja Tomislava 23251 Kolan, Insel Pag
- Fax: 00385 (0)23 698 290
- E-Mail: tzokolan1@gmail.com
- • oder persönlich einreichen im Büro des Tourismusverband der Gemeinde Kolan, Werktags von 8.00h bis 15.00h. Bei Beantragung mithilfe des Formulars fallen keine weiteren Kosten an.
- Informationsfreiheitsgesetz
Jelena Škoda Baričević, Direktorin
Tourismusverband der Gemeinde Kolan
Trg kralja Tomislava 6
23251 Kolan
00385(0)23/698-290
00385(0)23/698-290
www.tzkolan-mandre.com
www.kolanmandre.com